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Gestern haben wir unglaubliches erfahren

Das Batteriekraftwerk (Booster) ist als Punktmaßnahme im Netzentwicklungsplan bestätigt.

Wir haben bei der Bundesnetzagentur nachgefragt was das bedeutet. Da die Fa: TRANSNET BW behauptet, Sie hätten einen gesetzlichen Auftrag. Das stimmte aber leider nicht. Punktprojekte sind Maßnahmen die bei weitem nicht ausreichend geprüft sind. D.h., dass sie weder im Raumordnungsverfahren oder dergleichen geprüft wurden. Nicht einmal ob der Bedarf besteht. In diesem Fall nur ob es sich evtl. rechnen könnte. Alles Andere soll später folgen. Daher steht das Pilotprojekt nur als Argumentierungshilfe im Netzentwicklungsplan. Das Batteriekraftwerk kommt deshalb auch nicht zur Gesetzesvorlage im Bundesbedarfsplan vor. So unser Bundesnetzagentur. Was jedoch von der TRANSNET BW behauptet wurde. Diese Auskunft liegt uns schriftlich von der Bundesnetzagentur vor. So war der Stand bisher.


Was jetzt passiert ist, ist unglaublich, der Bundesrat hat im Zuge der EEG Novelle das Batteriekraftwerk einfach in die EEG Novelle mit hineingewurstelt, wo es gar nicht hin gehört. Die befürwortenden Politiker möchten so irgendwie doch eine gesetzliche Legitimation erzwingen und uns das Pilotprojekt, im Nachhinein, irgendwie per Gesetz doch noch überzustülpen.

Das ist absolut bedenklich. Wenn das passiert, hebelt die Politik die Hoheitsrechte der Bundesnetzagentur einfach über die Hintertüre aus. Was ist da los?

Jetzt weis ich warum wir

Ein Herz für Hohenlohe EGA sind,

E= Energiewende

G = geht

A = anders

Eure Birgit




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